
Sicher im Alltag – Selbstschutzprodukte für Frauen
Entdecke bei SicherSie.de legale Selbstschutzprodukte für Frauen: Pfeffersprays, Alarmgeräte, Schutzsets & Geschenkboxen – sicher, praktisch und sofort einsatzberei
Qualität die wir führen
Steigern sie Ihr Sicherheitsgefühl - Top-Qualität Produkte für den Selbstschutz für Frauen.
-
Pfefferspray
-
Selbstrettung
-
Alarmgerät
-
Taschenlampe+Alarm
-
Geschenkbox
-
Selbstschutzset

Selbstschutzartikel für Frauen – Sicher, legal & zuverlässig
Unsere Selbstschutzartikel für Frauen bieten Ihnen zuverlässigen Schutz im Alltag, auf dem Weg zur Arbeit oder bei Freizeitaktivitäten. In unserem Sortiment finden Sie handliche Alarmgeräte, legalen Pfefferspray sowie weitere praktische Sicherheitsaccessoires, die speziell auf die Bedürfnisse von Frauen abgestimmt sind. Alle Produkte sind leicht zu bedienen, kompakt und erfüllen selbstverständlich die geltenden gesetzlichen Vorschriften in Deutschland. Mit unseren hochwertigen und sorgfältig geprüften Selbstschutzartikeln erhöhen Sie Ihre persönliche Sicherheit spürbar und können sich in kritischen Situationen schnell und effektiv verteidigen. Vertrauen Sie auf geprüfte Qualität und ein Produktangebot, das Diskretion und Funktionalität verbindet. Entdecken Sie jetzt unser vielfältiges Sortiment und sorgen Sie für ein besseres Sicherheitsgefühl – überall und jederzeit.
Gut zu Wissen
Pfefferspray
Pfefferspray Nebel sorgt durch den kegelförmigenSprühstrahl für eine breitflächige Ausdehnung des Reizstoffes und vereinfacht damit das Treffen von beweglichen Zielen. Reichweite 2-3 m.
Pfefferspray Strahl erzeugt einen ballistischen Flüssigstrahl mit sehr hoher Reichweite und ermöglicht zielgenaues Sprühen. Da der Flüssigkeitsstrahl nicht vernebelt, bleibt er auch bei Wind eher richtungsstabil. Reichweite 2-3 m.
In Deutschland legal zu führen! Zur Tierabwehr gekennzeichnete Pfeffersprays, können in Deutschland legal geführt werden. Sie dienen ausschließlich der Abwehr von aggressiven Tieren.
Warnhinweise
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquellen sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen und weiter spülen. Bei Hautreizung oder -ausschlag ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Bei anhaltender Augenreizung ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. Entsorgungshinweis: Inhalt/Behälter einer industriellen Verbrennungsanlage zuführen.
Alarmgeräte
Alarmgeräte für den Selbstschutz bei Frauen und Kindern
Alarmgeräte sind kompakte, leicht zu bedienende
Sicherheitshelfer, die speziell für den Schutz von Frauen und Kindern
entwickelt wurden. Im Ernstfall erzeugen sie einen sehr lauten und
durchdringenden Alarmton, der Angreifer abschreckt und die Aufmerksamkeit von
Menschen in der Umgebung auf sich zieht. So bieten sie eine schnelle und
effektive Möglichkeit, Gefahrensituationen abzuwehren oder Hilfe zu alarmieren.
Besonders für Frauen und Kinder sind diese
Geräte ideal, weil sie einfach mitgeführt und im Notfall blitzschnell
eingesetzt werden können. Ob auf dem Schulweg, beim Joggen, in der Dunkelheit
oder auf dem Heimweg – Alarmgeräte geben Sicherheit und erhöhen das Gefühl von
Schutz und Selbstbestimmung im Alltag.
Notwehr
In Deutschland ist es gesetzlich erlaubt, sich selbst oder andere Personen
bei einem akuten Angriff zu schützen. Dabei gilt: Selbstschutz ist nur dann
erlaubt, wenn er notwendig ist, um einen aktuellen und rechtswidrigen Übergriff
abzuwehren.
Allerdings muss die Verteidigung im angemessenen
Verhältnis zum Angriff stehen – überzogene oder übermäßige Gegenmaßnahmen sind
nicht zulässig.
Sobald die Gefahr vorbei ist – etwa wenn der Angreifer
flieht oder nicht mehr handlungsfähig ist – dürfen keine Abwehrmaßnahmen mehr
ergriffen werden. Wer in dieser Situation dennoch Gewalt anwendet, riskiert
selbst strafrechtliche Konsequenzen


Mitglied der Initiative "Fairness im Handel"
Informationen zur Initiative: https://www.fairness-im-handel.de